18. Februar 2017
Briefwahl
Für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters sowie für die Wahl zum Landtag des Saarlandes am 26. März ist ab Montag, 20. Februar Briefwahl möglich. Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich oder in elektronischer Form, nicht jedoch telefonisch, beantragt werden. Hierzu ist auf der Internetseite www.saarlouis.de über den Button „Wahlen 2017“ der elektronische Briefwahl-Antrag bereit gestellt. Zudem können Briefwahlanträge auch durch persönliche Vorsprache im Wahlamt (Rathaus Großer Markt 1, Empfangssaal - 1.OG) jeweils montags bis donnerstags durchgehend von 08.00 bis 16.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr beantragt werden.
Die Wahlberechtigten haben grundsätzlich die Wahlbenachrichtigungen und amtliche Personalausweise, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gültige Identitätsausweise, oder Reisepässe mitzubringen. Bis zur Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten ist eine Beantragung auch ohne Vorlage von Wahlbenachrichtigungskarten möglich.
Für Rückfragen ist das Wahlamt unter der Tel.-Nr. 443-443 erreichbar.
Tags/Schlagworte dieses Artikels: Politik, Saar, Saarland
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