25. April 2024

Ausweitung Bildungsurlaub

 

Beschäftigte im Saarland haben künftig Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub im Jahr, ohne dafür zusätzlich Erholungsurlaub nehmen zu müssen. Unter die Neuregelungen fallen auch Fortbildungen im Ehrenamt. Bisher hatten Arbeitnehmer erst nach einem Jahr Betriebsangehörigkeit und nur dann Anspruch auf mehr als zwei Tage Bildungsurlaub, wenn eigener Erholungsurlaub eingebracht wurde.
Die SPD setzte die Neuregelung heute im Landtag durch, CDU und AfD stimmten dagegen, begründet durch die weitere Belastung des Wirtschaftsstandortes Saarland durch diese Regelung. Interessante Angebote für einen Bildungsurlaub bieten die Volkshochschulen im Kreis Saarlouis. re

 

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