06. Juli 2021
Kleingärterverein Saarlouis-Roden: Mitgliederversammlung am 31.7.2021 und Hinweise zur Anlage
Geschlossene Veranstaltung: Nur für Mitglieder oder im Verhinderungsfall für Familien oder bevollmächtigte Stellvertreter. Zu unserer Mitgliederversammlung am Samstag, dem 31. Juli 2021, 15 Uhr auf dem Freigelände vor dem Vereinsheim sind Sie herzlich eingeladen.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Beschlussfähigkeit der Versammlung
3. Gedenken an unsere verstorbenen Mitglieder
4. Ehrung langjähriger Mitglieder
5. Geschäftsbericht der 1. Vorsitzenden Frau Waltraud Zerbst
6. Kassenbericht des 1. Kassierers Herr Gerhard Mohr
7. Bericht des Kassenprüfers und Entlastung des Vorstandes
8. Wahl eines Versammlungsleiters
9. Neuwahl des Vorstandes
- Wahl 1. und 2. Vorsitzender / - den
- Wahl 1. und 2. Schriftführer / -in
- Wahl 1. und 2. Kassierer / - in
- Wahl der 4 Beisitzer ( Obleute )
- Wahl der 2 Kassenprüfer
11. Verschiedenes
Der neue Vorstand wird für die Jahre 2021 bis 2024 gewählt. Wir bitten deshalb um zahlreiches Erscheinen.
Waltraud Zerbst
1. Vorsitzende
Parken in unserer Anlage
Sehr geehrter Gartenpächter, unser gesamtes von der Stadt Saarlouis gepachtetes Vereinsgrundstück liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet I (höchste Schutzstufe). Wir dürfen nochmals eindringlich auf unsere Gartenordnung verweisen. Das Befahren der Wege in der Anlage ist mit Kraftfahrzeugen, Mopeds und Motorrädern nicht erlaubt. Dies gilt natürlich auch für Ihre Gäste. Eine Ausnahme besteht für das Befahren der Seitenwege durch Gartenpächter nur zum Ein- und Ausladen von z.B. Geräten. Danach ist das Fahrzeug sofort wieder aus der Anlage zu entfernen. Das Parken in der Anlage ist für Gartenpächter und besonders auch für denen Gäste nicht gestattet. Ausserdem gilt in der gesamten Anlage Schritt-Geschwindigkeit bzw. max 30 km/h. Den Anordnungen der Vorstandsmitglieder ist Folge zu leisten. Ein wiederholtes Zuwiderhandeln kann zur Kündigung der Mitgliedschaft führen.
Gartenneuvergabe
Wir weisen alle Gartenpächter nochmals darauf hin, dass eine Gartenneuvergabe bei Gartenaufgabe nur über der Vorstand erfolgt und nur so rechtsgültig ist.
Permanenter Link zu diesem Artikel:
http://rodena.de/index.php?id=1625570423
eine Seite zurück
Zurück zur Startseite der Rodena ePapers
Könnte Sie vielleicht auch interessieren
25. April 2024, Ausweitung Bildungsurlaub
» 1Beitrag anzeigen
24. April 2024, Altersbilder: neu denken - Gesprächsreihe mit Barbara Wackernagel-Jacobs und Gästen
» 1Beitrag anzeigen
24. April 2024, Ford Saarlouis - vom lauten Vorzeigeprojekt zum stillen Abgesang
» 1Beitrag anzeigen
23. April 2024, Rund um Taschenuhren
» 1Beitrag anzeigen
22. April 2024, Zentralen Maiveranstaltung des DGB
» 1Beitrag anzeigen
22. April 2024, Pessach-Fest beginnt heute
» 1Beitrag anzeigen
22. April 2024, 50 Jahre Stausee Losheim, 28. April 1974 - 2024
» 1Beitrag anzeigen
20. April 2024, Kinderkleider- und Spielzeugbörse in Picard
» 1Beitrag anzeigen
07. April 2024, Hexen- und Zaubernacht im Erlebnisbergwerk Velsen
» 1Beitrag anzeigen
29. März 2024, Karfreitag
» 1Beitrag anzeigen