06. Juli 2021

Kleingärterverein Saarlouis-Roden: Mitgliederversammlung am 31.7.2021 und Hinweise zur Anlage

 

Geschlossene Veranstaltung: Nur für Mitglieder oder im Verhinderungsfall für Familien oder bevollmächtigte Stellvertreter. Zu unserer Mitgliederversammlung am Samstag, dem 31. Juli 2021, 15 Uhr auf dem Freigelände vor dem Vereinsheim sind Sie herzlich eingeladen.

Tagesordnung

1. Begrüßung
2. Beschlussfähigkeit der Versammlung
3. Gedenken an unsere verstorbenen Mitglieder
4. Ehrung langjähriger Mitglieder
5. Geschäftsbericht der 1. Vorsitzenden Frau Waltraud Zerbst
6. Kassenbericht des 1. Kassierers Herr Gerhard Mohr
7. Bericht des Kassenprüfers und Entlastung des Vorstandes
8. Wahl eines Versammlungsleiters
9. Neuwahl des Vorstandes
- Wahl 1. und 2. Vorsitzender / - den
- Wahl 1. und 2. Schriftführer / -in
- Wahl 1. und 2. Kassierer / - in
- Wahl der 4 Beisitzer ( Obleute )
- Wahl der 2 Kassenprüfer
11. Verschiedenes
Der neue Vorstand wird für die Jahre 2021 bis 2024 gewählt. Wir bitten deshalb um zahlreiches Erscheinen.


Waltraud Zerbst
1. Vorsitzende



Parken in unserer Anlage

Sehr geehrter Gartenpächter, unser gesamtes von der Stadt Saarlouis gepachtetes Vereinsgrundstück liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet I (höchste Schutzstufe). Wir dürfen nochmals eindringlich auf unsere Gartenordnung verweisen. Das Befahren der Wege in der Anlage ist mit Kraftfahrzeugen, Mopeds und Motorrädern nicht erlaubt. Dies gilt natürlich auch für Ihre Gäste. Eine Ausnahme besteht für das Befahren der Seitenwege durch Gartenpächter nur zum Ein- und Ausladen von z.B. Geräten. Danach ist das Fahrzeug sofort wieder aus der Anlage zu entfernen. Das Parken in der Anlage ist für Gartenpächter und besonders auch für denen Gäste nicht gestattet. Ausserdem gilt in der gesamten Anlage Schritt-Geschwindigkeit bzw. max 30 km/h. Den Anordnungen der Vorstandsmitglieder ist Folge zu leisten. Ein wiederholtes Zuwiderhandeln kann zur Kündigung der Mitgliedschaft führen.


Gartenneuvergabe

Wir weisen alle Gartenpächter nochmals darauf hin, dass eine Gartenneuvergabe bei Gartenaufgabe nur über der Vorstand erfolgt und nur so rechtsgültig ist.

 

 


 

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