20. September 2017

Kanalbaumaßnahme Thirion-/ Herrenstraße in Saarlouis-Roden

 

Bei der oben genannten Baumaßnahme wurde im ersten Bauabschnitt der öffentliche Hauptkanal in der Thirionstraße erneuert. Im zweiten Bauabschnitt wird in der Herrenstraße (B 51), vom Einmündungsbereich der Thirionstraße bis zur Lohestraße ebenfalls der öffentliche Hauptkanal erneuert. Um die Kanalbauarbeiten ausführen zu können, muss die Herrenstraße ab der Thirion- bzw. Lohestraße voll gesperrt werden. Die Vollsperrung wird am Freitag, 22. September eingerichtet und muss bis Ende des Jahres aufrecht erhalten werden. Die Umleitungsstrecken der abgesperrten Bauabschnitte werden vor Ort anhand von Beschilderungen ausgewiesen.
Während der Vollsperrung ist auf folgende Umleitungsstrecken auszuweichen: Der Straßenverkehr aus Dillingen kommend in Richtung Saarlouis wird am Kreuzungsbereich Lorisstraße (B 51) / Heiligenstraße über die Heiligenstraße, Rathstraße, Lindenstraße und Lohestraße in die Gerberstraße (B 51) umgeleitet, der Straßenverkehr aus Saarlouis kommend in Richtung Dillingen wird am Kreuzungsbereich Gerberstraße ( B 51) / Lohestraße über die Lohestraße, Lindenstraße, Schulstraße und Heiligenstraße in die Lorisstraße (B 51) umgeleitet. Für die Zeit der Umleitung wird die Schulstraße aufgrund des beengten Fahrbahnbereichs als Einbahnstraße eingerichtet. Außerdem muss der LKW-Verkehr aufgrund der begrenzten Höhe von 3,30 m an der Eisenbahnunterführung im Kreuzungsbereich Lohe- und Lindenstraße den Bereich über Fraulautern großzügig umfahren.
Die Gesamtbaumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende des Jahres 2017 abgeschlossen. Selbstverständlich werden alle Baumaßnahmen so geplant und durchgeführt, dass es zu möglichst wenigen Beeinträchtigungen für die Anwohner und den Durchgangsverkehr kommt. Wie bereits oben erwähnt, ist jedoch eine Vollsperrung des jeweiligen Bauabschnitts aufgrund der Lage des öffentlichen Hauptkanals unausweichlich. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn es trotz sorgfältiger Planung zu Behinderungen kommen sollte.

 

 


 

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