06. Juni 2016

Aus gegebenem Anlass: BIGnam

 


Bild für Originalgröße anklicken

 

BIGnam, Namibia: Grundeinkommen-Zuwendung oder doch eher Spendenabhängigkeit?

Das Basic Income Grant Namibia, kurz BIGNam, war kein staatliches „Bedingungsloses Grundeinkommen“, da die Finanzierung während der kompletten Projektdauer durch externe, Gelder erfolgte. Dies sowohl in der Hauptphase 2008-2010, als auch in der reduzierten Phase bis 2013.

Basic Income Grant und wirtschaftliche Situation
Strukturell regelte die Grundeinkommen-Zuwendung für jede Person bis zum Renteneintritt mit 60 Jahren eine bedingungslose Auszahlung von monatlich mindestens 100 N$, also um die sechs Euro; Bestwerte lagen zwischen 8-10 Euro. Nach dem 60. Lebensjahr greift die gesetzliche Mindestrente, die gemäß Regierungsauskünften bei ca. 450 N$ anzusetzen ist. Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen in Namibia liegt bei 120 Euro monatlich, die Mehrheit der Bevölkerung, von der 30 Prozent der erwerbsfähigen Namibianer arbeitslos sind, liegt deutlich unter diesem Wert. Erschwert wird die Situation dadurch, dass Namibia keine Arbeitslosenunterstützung zahlt und bei rund 2,2 Millionen Einwohnern 80.000 Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt.

Basic Income Grant
Das BIG wurde nur sehr lokal in Omitara-Otjivero umgesetzt, also für rund 1.000 Einwohner. Als positive Effekte wurden angeführt: praktisch kein Kind ist mehr unterernährt, rund 90 Prozent der Kinder beenden die Grundschule (+50%), viermal stärkere Nutzung der öffentlichen Klinik, feststellbar mehr unternehmerische Aktivitäten, Wilderei und Holzdiebstahl gingen um 60 Prozent zurück, bessere Stellung der Frauen – das Geld wird an sie ausgezahlt. Negativ wurde der Zuzug von Personen in die BIG-Region gesehen, die eigentlich keinen Anspruch auf die Grundeinkommen-Zuwendung hatten.
Im ersten Moment klingt dies alles gut und es ist wissenschaftlich fundiert. Doch bei näherer Betrachtung stellt man fest, dass es statt vier Evaluierungsberichten gerade einmal zwei und das im ersten Jahr gab. Da zudem alle Projektbeteiligten Befürworter des BIG sind, fehlten neutrale Berater ebenso, wie eine Kontrollgruppe ohne BIG-Bezug. Wie soll so neutral festgestellt werden, was eine natürliche Entwicklung darstellte und was nicht? Die Tatsache, dass projektexterne Personen keinen Zugriff auf die gewonnen Projektdaten erhalten und die Ausgabenhöhe je nach Quelle zwischen 300.000 und 1,5 Millionen Euro angesetzt wird, also ein enormes Delta aufweist, irritiert. Insgesamt muss festgestellt werden, dass der eigene hehre Anspruch „das Pilotprojekt sorgfältig auszuwerten, um die Auswirkungen des BIG zu dokumentieren“ nur sehr unzulänglich realisiert wurde.
Nach der Projektphase sieht die wirtschaftlich-soziale Situation düster aus, Entwicklungen stagnieren bzw. sind nicht zu erkennen.

Wäre hier ein nachhaltiger Ansatz der bessere Weg gewesen?
Die Besserstellung der Rolle der Frau wäre sicherlich auch durch gezielte Auszahlung der Drittmittel an Frauen der Dorfgemeinschaft ohne die Deklarierung als Basic Income Grant zu erreichen gewesen. Bei angenommenen 300 Kindern pro Jahr, hätte man den wünschenswerten verpflichtenden Grundschulbesuch, dessen jährliche Kosten 4,50 Euro betragen, mit 1.350 Euro und einem zusätzlichen Aufwand von 1.000 Euro für Schulkleidung und Bedarfsmaterial abdecken können. Im Zuge der Schulbesuchsfinanzierung wäre mit einem Jahresaufwand von 300 Euro die Unterernährung der Kinder wirkungsvoll beseitigt worden. In Summe also 2.650 Euro oder besser rund 3.000 Euro pro Jahr.
Durch gezielte Investitionen in Farmprojekte hätte man nachhaltig gefördert.
Neben der grundlegenden Versorgung der Einwohner mit Nutzpflanzen, Ziegenprodukten, Kuh- und Schweinefleisch, wären die Betriebe - andere Projekte belegen dies eindrucksvoll - auch für die Generierung neuer Arbeitsplätze gut gewesen: die bald notwendigen mehreren Bewirtschafter der Betriebe, den notwendigen Metzgern/Schlachtern, den Verkäufern, uem. Durch sichere Arbeitsstellen wären in genossenschaftlichen Betrieben auch spätere Nachfinanzierungen weggefallen und die Beschäftigten hätten das Schulgeld für ihre Kinder selbst aufbringen können. Es hätte sich nach dem Wegfallen des BIG kein Abgrund aufgetan. Langfristig wäre hierdurch ein Zurückgang der Kriminalitätsrate bei Wilderei und Holzdiebstahl zu verzeichnen gewesen.

Durch gezielte Auszahlung von Mikrokrediten bevorzugt an Frauen hätte man zwei Ziele gleichzeitig erreichen können. Die Startfinanzierung und den Aufbau von notwendigen, dabei wirtschaftlich sinnvollen Bereichen sowie die Besserung der Frauenrolle in der Gemeinschaft. Beispiele aus Bangladesch, Indien und anderswo belegen dies eindrucksvoll.
Die Mikrokredite basieren dabei fast auf demselben Selbsthilfe- und Solidaritätsprinzip, dass schon dem Raiffeisen-Genossenschaftsmodell von 1862 zu Grunde lag. Zur Förderung der Eigeninitiative also seit über 150 Jahren bewährt.

Ein kleiner Exkurs: Eigenfinazierung des BIGnam
Bei der aktuellen Einwohnerzahl Namibias käme man bei den ca. 2.150.000 Einwohnern auf
BIGnam: rund 1.330.000 x 10 Euro = 13.300.000 Euro, Rente: rund 880.000 x 25 Euro (gesetzliche Rente)= 2.200.000 Euro.
Nicht zu vergessen die rund 740.000 Kinder unter 15 Jahren.
Also ein Haushaltsposten von 15.500.000 Euro bei einem realen BIP von ca. 11,5 Milliarden Euro. Hierbei sind natürlich auch die 80000 Bediensteten im öffentlichen Dienst –ohne Rentenansprüche- ebenso zu berücksichtigen, wie die Staatsverschuldung von etwas über 20 Prozent des BIP.
Nach den Diskussionen rund um das BIGnam bleibt folgendes festzuhalten. Zur staatlichen Finanzierung wäre eine Anhebung der Mehrwertsteuer auf 6,5-7,0 Prozent notwendig. Nur, die Anhebung der Mehrwertsteuer trifft wie immer die Ärmeren härter als die Reichen. Steigen die Kosten für die grundlegenden Dinge, reichen 6-10 Euro nur noch unzureichend. Die progressive Erhöhung der Einkommenssteuer hingegen würde deutlich mehr Sinn machen, ist aber nicht leicht durchzusetzen. Eine angedachte radikale Umstrukturierung des staatlichen Ausgabenbudgets hingegen wurde bislang lediglich theoretisch angedacht, da es hier schlicht und ergreifend zu viele Fixpositionen gibt, die den Handlungsspielraum massiv einschränken.
In Summe: eine mögliche Finanzierung des BIGnam ist nicht ansatzweise klar. Und der Vorteil, dass Namibia eine äußerst junge Bevölkerungsstruktur besitzt, ist nicht auf ewig garantiert.

Fazit
Es bleibt festzustellen, dass das BIGnam in Namibia eher eine lokale Spendenabhängigkeit herbeiführte und bei weitem keine nachhaltige Hilfe zur Selbsthilfe darstellte. Ganz sicher aber war es niemals das, was man per definitionem unter dem „Bedingungslosen Grundeinkommen“ in der aktuellen Situation versteht. Weder war in der Projektphase eine staatliche Beteiligung vorgesehen, noch sieht Namibia die Finanzierungsmöglichkeit durch eigene Budgetmittel als gesichert an. Es bestand und besteht also der Bedarf an einer fortlaufenden, externen Finanzierung durch Drittmittel. Und diese Spendengelder als Bedingungslose Grundeinkommen zu bezeichnen macht wenig Sinn.

Ausarbeitender: Andreas Neumann, 5.6.2016, fds_Saar

Vollständiger Text inkl. Quellangaben: http://fds-saar.de/dls/BIGnam.pdf

 

Externer Link:
Link für weitere Informationen

 

 


 

Permanenter Link zu diesem Artikel:
http://rodena.de/index.php?id=1465164000-015123

 


 

eine Seite zurück

Zurück zur Startseite der Rodena ePapers

 


 

Könnte Sie vielleicht auch interessieren

28. März 2024, Ist der Gründonnerstag grün?

» Beitrag anzeigen

 


 

28. März 2024, Hotellerie Waldesruh

» Beitrag anzeigen

 


 

27. März 2024, Mittagspausenführungen im Städtischen Museum und im Stadtarchiv im April

» Beitrag anzeigen

 


 

15. März 2024, Saarlouiser Kinder-UNI geht auf Reisen mit Musikinstrumenten aus aller Welt

» Beitrag anzeigen

 


 

07. März 2024, Hotellerie Waldesruh

» Beitrag anzeigen

 


 

07. März 2024, Weltbekanntes Ballett aus Brasilien zu Gast in Saarlouis

» Beitrag anzeigen

 


 

01. März 2024, Schnuppertraining beim KV „De Picarda Fräsch“ e.V.

» Beitrag anzeigen

 


 

29. Februar 2024, Mittgaspausenführungen im Stadtarchiv Saarlouis

» Beitrag anzeigen

 


 

22. Februar 2024, Fasten in Christentum und Islam

» Beitrag anzeigen

 


 

15. Februar 2024, Jean-Marie Balliet: Faszination Festungsbaukunst… hinter die Kulissen!

» Beitrag anzeigen

 


 

 

 

     
 

In eigener Sache: Artikel, die hier veröffentlicht werden sollen, schicken Sie bitte an webredaktion@rodena.de . Mit Einsendung unterliegen eingereichtes Bild- und Textmaterial der academia wadegotia Documentation Licence.

 
Impressum | Datenschutz | RSS Impressum

Partnersite Gemeinde Wadgassen (private Seite) auf grossgemeinde-wadgassen.de | Technische Umsetzung durch csw germany