10. Juli 2024

Neue Rechtschreiberegeln

 

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat neue Rechtschreibregeln eingeführt, die einige bisher zulässige Schreibweisen abschaffen. So wird aus „Jogurt“ wieder „Joghurt“ und aus „Tunfisch“ wieder „Thunfisch“. Weitere Beispiele sind „Buklee“ zu „Bouclé“, „Dränage“ zu „Drainage“ und „Exposee“ zu „Exposé“. Dies betrifft „eingedeutschte“ Varianten fremdsprachlicher Begriffe, die im aktuellen Gebrauch kaum vorkommen.
Die Änderungen basieren auf der Beobachtung der Schreibentwicklung, gestützt auf eine digitale Textsammlung des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat außerdem zahlreiche neue Fremdwörter wie „timen“, „mailen“, „liken“ und „Cappuccino“ ins Regelwerk aufgenommen. Das englische Verb „faken“ wurde integriert, sodass „Fake News“ nun im Duden steht. Bei der Konjugation englischer Verben gibt es weiterhin zwei Varianten: „geliked“ und „gelikt“. Wenn weitere Buchstaben hinzukommen, entfällt die -ed-Variante, wie bei „relaxter“ statt „relaxed“ und „gefaktes Foto“ statt „gefakedes Foto“. Die deutschsprachigen Nachrichtenagenturen nutzen ausschließlich „gefakt“. Einige Neuerungen betreffen auch die Zeichensetzung. Infinitivgruppen mit „zu“ müssen wieder durch ein Komma getrennt werden. Ein umstrittenes Thema bleibt die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren, wie Doppelpunkt, Unterstrich und Asterisk, die laut dem Rat nicht zur deutschen Orthografie gehören. Diese Zeichen werden oft zur geschlechtergerechten Sprache verwendet, ihre Folgen sind jedoch schwer abzuschätzen, weshalb ihre Verwendung weiter beobachtet wird.
Solche Überarbeitungen, wie die im Juli eingeführten, erfolgen regelmäßig, um Veränderungen im Sprachgebrauch zu berücksichtigen. Der Fokus liegt dabei auf typischen orthografischen Unsicherheiten. ph/red

 

 

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