25. April 2024
Ausweitung Bildungsurlaub
Beschäftigte im Saarland haben künftig Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub im Jahr, ohne dafür zusätzlich Erholungsurlaub nehmen zu müssen. Unter die Neuregelungen fallen auch Fortbildungen im Ehrenamt. Bisher hatten Arbeitnehmer erst nach einem Jahr Betriebsangehörigkeit und nur dann Anspruch auf mehr als zwei Tage Bildungsurlaub, wenn eigener Erholungsurlaub eingebracht wurde.
Die SPD setzte die Neuregelung heute im Landtag durch, CDU und AfD stimmten dagegen, begründet durch die weitere Belastung des Wirtschaftsstandortes Saarland durch diese Regelung. Interessante Angebote für einen Bildungsurlaub bieten die Volkshochschulen im Kreis Saarlouis. re
Permanenter Link zu diesem Artikel:
http://rodena.de/index.php?id=1714045239
eine Seite zurück
Zurück zur Startseite der Rodena ePapers
Könnte Sie vielleicht auch interessieren
03. Mai 2024, Programm Familienaktionstag, 28.5.2024, Großer Markt
» Beitrag anzeigen
02. Mai 2024, Terminhinweis: Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten.
» Beitrag anzeigen
01. Mai 2024, Kurzbetrachtung zum Tag der Arbeit
» Beitrag anzeigen
29. April 2024, Beaumaraiser Heimatkundler wählen Vorstand
» Beitrag anzeigen
29. April 2024, Die Architektenkammer des Saarlandes fordert, den Abriss des Finanzamtes zu begründen und einen Ideenwettbewerb auszuschreiben
» Beitrag anzeigen
29. April 2024, Historisches in der Region: Emilianus-Stollen
» Beitrag anzeigen
29. April 2024, Karlsberg Braunacht 2024
» Beitrag anzeigen
27. April 2024, 50 Jahrfeier des Losheimer Stausees am 28.4.2024. Seespass mit Dibbelabbes und Lyonerpfanne.
» Beitrag anzeigen
25. April 2024, Stadtratswahlen dóómóls und heute
» Beitrag anzeigen
24. April 2024, Altersbilder: neu denken - Gesprächsreihe mit Barbara Wackernagel-Jacobs und Gästen
» Beitrag anzeigen