29. November 2020

Heilig Morgen: Stadt Saarlouis bittet Wirte um Mithilfe

 

Zahlreiche Altstadtwirte hatten im Rahmen eines Treffend zwischen Oberbürgermeister und Wirten bereits signalisiert, dass sie aus Verantwortungsbewusstsein am Heiligen Morgen nicht öffnen werden. Aktuell ist noch nicht abzusehen, ob eine Öffnung der Gaststätten an Heilig Morgen rechtlich zulässig sein wird. Um mögliche Gefahren abzuwehren, bereitet sich die Stadt Saarlouis dennoch darauf vor. Mit einem persönlichen Anschreiben bittet sie die Altstadtwirte dafür um Mithilfe.
Eine offizielle Veranstaltung ist der Heilige Morgen nicht: Anders als beim Altstadtfest oder der Emmes gibt es keinen zentralen Veranstalter. Vielmehr ist das Treffen gelebte Tradition, an der jährlich mehrere Tausend Besucher teilnehmen, um morgens in der Altstadt gemeinsam zu feiern. Bereits kurz vor dem starken Anstieg der Infektionszahlen und dem damit verbundenen Teil-Lockdown lud OB Peter Demmer die Gastwirte der Altstadt zum persönlichen Gespräch – Thema dabei war unter anderem der sog. „Heilig Morgen“, also der Vormittag des 24.12. Zahlreiche Altstadtwirte betonten schon damals, dass eine Öffnung ihrer Betriebe an diesem Tag für sie nicht in Frage käme, weil der Infektionsschutz bei diesem Besucherandrang aus ihrer eigenen Sicht nicht zu gewährleisten sei. „Der Heilige Morgen gehört zu den umsatzstärksten Tagen des Jahres“, hieß es aus Reihen der Wirte. „Aber wir übernehmen Verantwortung für unsere Gäste und Mitarbeiter und verzichten deshalb lieber auf die Einnahmen dieses Tages.“ OB Demmer und die an der Runde beteiligten Vertreter des Stadtrates begrüßten diese Entscheidung ausdrücklich.
Bis dato ist nicht bekannt, wie die konkrete Regelung für die Gastronomie für die Weihnachtstage aussieht, Lockerungen zu Weihnachten sind noch nicht endgültig vom Tisch. Daher muss die Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Saarlouis (OPB) sich für den Fall vorbereiten, dass die Gastronomie zu Weihnachten öffnen darf. Aufgrund der traditionell hohen Besucherzahl und der Enge der Straßen im Altstadtbereich würde es an Heilig Morgen dabei zwangsläufig zu Überfüllung kommen. Dadurch könnten notwendige Abstandsregeln nicht eingehalten werden und der Infektionsschutz wäre nicht mehr gewährleistet. Die OPB ist gesetzlich verpflichtet, zu erwartende Rechtsbrüche zu unterbinden.
Deshalb hat sich OB Demmer nun mit einem Schreiben an die Gastronomen der Altstadt gewendet und um deren Mithilfe gebeten. Denn, so das Schreiben: Bei der zu erwartenden hohen Anzahl an Besuchern und den damit zu erwartenden massiven Verstößen gegen die Corona-Verordnung kommt es auf jede einzelne Wirtschaft an. Gleichzeitig aber kann ein einzelner Betrieb für sich nur wenig ausrichten, um das Geschehen zu entzerren. Wieder gilt: Nur eine gemeinschaftliche Lösung verspricht Erfolg. Unterschieden wird dabei nach Betrieben, die im Schwerpunkt als Schankwirtschaft oder als Speiselokal eingestuft werden. Schankwirtschaften werden demnach gebeten, ihren Betrieb am Heiligen Morgen per Selbstverpflichtung geschlossen zu halten, selbst wenn eine Verordnung die Öffnung rechtlich erlauben würde. Speiselokale werden ebenfalls gebeten, ihre Betriebe geschlossen zu halten oder zumindest stark einzuschränken. Die Ortspolizeibehörde zielt darauf, den Alkoholausschank soweit wie möglich zu reduzieren. Da einige wenige Wirte bereits überlegt hatten, möglicherweise öffnen zu wollen, bereitet die Stadt zur Gefahrenabwehr alternativ eine Schließungs- bzw. eine Auflagenverfügung vor, die sich auf das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Verordnung stützt.
„Uns ist schmerzlich bewusst, dass die aktuelle Lage gravierende, teils existenzbedrohende Probleme für die Gastronomen verursacht“, erklärt OB Demmer. „Leider sehen wir, auch nach Rücksprache mit der Vollzugspolizei des Landes, keine andere Möglichkeit zur Gefahrenabwehr.“

 

 


 

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