18. Oktober 2016

Umgestaltung Ravelin V - 4. Bauabschnitt beginnt

 


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Die Kreisstadt Saarlouis schafft zurzeit mit der Umgestaltung des Ravelin V einen Festungspark, in dem die Dimension der Festung wieder sicht- und erlebbar wird. In dem Park werden künftig die Funktion als Überschwemmungsfestung, der Aufbau und die Schleifung einer Festung gezeigt. Nun können die Baumaßnahmen zur Realisierung des 4. Bauabschnitts (BA) „Ravelingraben und Ravelinschulter“, der das Kernstück des Festungsparks bildet, noch im Oktober 2016 starten. Das Ministerium für Inneres und Sport hat die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt.

Zur Umsetzung des Großprojektes Umgestaltung Ravelin V wurden fünf Bauabschnitte gebildet. Die ersten drei Bauabschnitte sind bereits hergestellt und können seit der Teileröffnung des Festungsparks am 14.07.2015 von der Öffentlichkeit genutzt werden, während die weiteren Bauabschnitte 4 und 5 gebaut werden. Der 4. Bauabschnitt „Ravelingraben und Ravelinschulter“, stellt das eigentliche Kernstück des Festungsparks dar. Hier kann u.a. die wesentliche Funktion der Überschwemmungsfestung verdeutlicht werden. Wichtige Elemente am Ravelin V sind der freigelegte Hauptgraben und der Ravelingraben. Im Übergang beider Gräben befindet sich ein sehr gut erhaltenes, inzwischen saniertes Batardeau mit Hindernistürmchen. Es handelt sich um das einzige, freigelegte Saarlouiser Batardeau, das aus der Zeit Vaubans stammt. Es diente dazu, das Wasser im Graben zu halten und diesen somit aufzustauen. Nach der Wiederherstellung des Ravelingrabens kann die Funktion der Überschwemmungsfestung gezeigt werden, da der Ravelingraben temporär mit Wasser bespannt werden kann. Dieser 4. Bauabschnitt wird durch finanzielle Mittel aus der Städtebauförderung, Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ sowie der EU-Förderung Operationelles Programm EFRE Saarland „Investition in Wachstum und Beschäftigung“ 2014-2020, Prioritätsachse D „Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung“ gefördert.

Hierbei handelt es sich um eine Kofinanzierung aus zwei Förderprogrammen. Dieses EU-Förderprogramm zur Kofinanzierung der Städtebauförderung ist, insbesondere wegen der Höhe der Förderung aus beiden Programmen mit 83,34 %, sehr attraktiv. Das EU-Programm bringt aber auch Abhängigkeiten mit sich, da zwischen dem Saarland und der EU- Kommission inhaltliche Regelungen erfolgen, die zu zeitlichen Verzögerungen führen. Der Aufwand für die Beantragung der Fördergelder und die zeitlichen Verzögerungen für den Start der Baumaßnahme lohnen sich für die Kreisstadt, da für den 4. Bauabschnitt mit Bruttokosten in Höhe von 1,9 Mio Fördergelder beantragt werden und bei der Kofinanzierung der Eigenanteil der Stadt dann ca. 320.000 € für diese Baumaßnahme beträgt. Die Stadt erhält für die Umgestaltung Ravelin V Fördergelder aus vier verschiedenen Förderprogrammen, dabei sind die spezifischen Anforderungen der Programme, insbesondere der Europäischen Union (EU) zu beachten. Die bereits realisierten Baumaßnahmen im Festungspark wurden teilweise im Zuge des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau West“ durch den Bund und das Land zu zwei Drittel mitfinanziert, durch Fördermittel der Europäischen Union (EU) Programm KIWI mit einer Förderung von fast 50 % unterstützt sowie mit Mitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierunggesetz (GVFG) mit einer Förderquote von 75% hergestellt.

cb/F:Luftbild 2016. Quelle: Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Kontrollnummer SLS-007 /12

 

 


 

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