10. Februar 2024

Nein, die Diskussion über die Entfernung des Begriffs Rasse war und ist nicht leicht

 


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Die Diskussion über die Entfernung des Begriffs "Rasse" aus der saarländischen Verfassung (Artikel 12) sowie der deutschen Verfassung, speziell aus Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem es um das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen geht, ist komplex und von verschiedenen Perspektiven geprägt. Gegen die Entfernung dieses Begriffes werden mehrere Argumente vorgebracht:
i. Historischer Kontext und Bewusstsein: Einige argumentieren, dass der Begriff "Rasse" im Grundgesetz eine historische Bedeutung hat, die an die Schrecken des Nationalsozialismus und dessen rassenideologische Verbrechen erinnert. Die Beibehaltung des Begriffes im Grundgesetz könnte somit als Mahnung und ständige Erinnerung an die Vergangenheit und als klares Bekenntnis gegen Rassismus und Diskriminierung dienen.
ii. Rechtliche Klarheit und Schutz: Es wird befürchtet, dass die Entfernung des Begriffes "Rasse" aus dem Grundgesetz zu rechtlicher Unsicherheit führen könnte, insbesondere im Hinblick auf die Interpretation bestehender Antidiskriminierungsgesetze und -richtlinien. Der Begriff wird in vielen internationalen Dokumenten und Übereinkommen verwendet, wie z.B. in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder in verschiedenen UN-Konventionen. Eine Abweichung von dieser Terminologie könnte daher die rechtliche Klarheit und den Schutz vor Diskriminierung beeinträchtigen.
iii. Internationale Abstimmung: Ein weiteres Argument ist die Notwendigkeit der internationalen Abstimmung in Menschenrechtsfragen. Die Entfernung des Begriffes "Rasse" aus der deutschen Verfassung könnte zu einer Inkonsistenz mit internationalen Standards und Abkommen führen, an die Deutschland gebunden ist.
iv. Befürchtungen vor einer Verharmlosung: Einige befürchten, dass durch die Entfernung des Begriffes "Rasse" die Existenz von Rassismus und dessen Auswirkungen verharmlost oder weniger sichtbar gemacht werden könnte. Der explizite Gebrauch des Begriffes in der Verfassung signalisiert für viele die Anerkennung und den Ernst, mit dem der Staat Rassismus entgegentritt.
v. Praktische Auswirkungen auf Antidiskriminierungsarbeit: Es gibt Bedenken, dass die Entfernung des Begriffes "Rasse" praktische Auswirkungen auf die Arbeit von Antidiskriminierungsstellen und -initiativen haben könnte. Diese verwenden den Begriff oft in ihrer täglichen Arbeit, um rassistische Diskriminierung zu identifizieren und dagegen vorzugehen.
Die Debatte über die Verwendung des Begriffes "Rasse" in der deutschen Verfassung ist also von einer Vielzahl von juristischen, historischen, praktischen und ethischen Überlegungen geprägt. Im Saarland wurde die Entfernung des Begriffes beschlossen, auf Bundesebene scheint man ihn zu belassen. (cg)

 

 


 

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