01. Juni 2016

Wegekreuze, Teil 1: Ordnungsgruppen und Denkmaltypographie

 


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Eine logisch gut nachvollziehbare Einteilung nach Ordnungsgruppen stammt von Heinrich Riebeling (Flurdenkmale - Inventarisierungs-Richtlinien, 1972). Sie geben eine erste Gliederung vor, die durch die Denkmal-Typographie verfeinert wird. So unterscheidet Letztere nach Gestaltungsformen und den weiteren Ausprägungs- und Entwicklungsformen der Grundtypen – wobei es manchmal schon recht schwer sein kann, den Grundtypus zu erkennen. Denn die ursprünglichen Errichter der Denkmäler haben sich nicht zwingend an irgendwelche Regeln gehalten, sondern es flossen regionale und subjektive Einflüsse in das Werk mit ein.

Ordnungsgruppe: Flurdenkmal ohne Kreuzzeichen
Umfasst Denksteine mit Beschriftung, Wappen, bildlichen Darstellungen und dergleichen, aber ohne Kreuzsymbolik.

Ordnungsgruppe: Steinkreuz
Ein aus Stein gehauenes Kreuz. Die Kreuzform selbst spielt bzgl. der Ordnungsgruppe keine Rolle.

Ordnungsgruppe: Scheibenkreuz
Erhabenes oder vertieftes Kreuz in – mehr oder weniger - runder Scheibe auf einem Fuß oder Sockel.

Ordnungsgruppe: Radkreuz
Aus dem Stein gehauener Kreisring mit Kreuz. Die 4 Kreissektoren sind freie Durchbrüche.

Ordnungsgruppe: Radkreuzstein
Aufrecht stehende Steinplatte oder Stein mit runder Scheibe. Die Kreissektoren müssen zwingend als freie Durchbrüche realisiert sein.

Ordnungsgruppe: Ringkreuz
Steinkreuz mit einem Ring, wobei die Enden des Kreuzes überstehen und die Kreissektoren zwingend freie Durchbrüche sein müssen.

Ordnungsgruppe: Kreuzstein
Aufrecht stehende Steinplatte oder Stein mit einem erhabenenen oder vertieften Kreuz – Ausführung nicht ausschlaggebend bzgl. Ordnungsgruppe.

Ordnungsgruppe: Scheibenkreuzstein
Aufrecht stehende Steinplatte oder Stein mit runder Scheibe. Kreuzdarstellung kann erhaben oder vertieft sein.

Ordnungsgruppe: Sonstige Kreuzform
Diese sehr freizügig benannte Ordnungsgruppe bietet Platz für all jene Denkmale, die zwar eine Kreuzform aufweisen, aber die Kriterien der vorher erwähnten Ordnungsgruppen nicht – oder nur teilweise – erfüllen.
Man könnte sie also mit Fug und Recht als Sammelkategorie / -gruppe bezeichnen.

Typische „Vertreter“ sind die Metall- (häufig: Bronze, Eisen, Messing, Kupfer) und Holzkreuze, denn die ersten Ordnungsgruppen haben grundsätzlich Steinarbeiten als Grundlage.

Ordnungsgruppe: Bildstockartige (Flur-)Denkmäler
Bietet die Ordnungsgruppe „Sonstige Kreuzformen“ vor allem Denkmälern aus anderen Materialien eine Heimstätte, so fasst die Ordnungsgruppe „Bildstockartige Denkmäler“ alle Stelen, stelenartige Denkmäler zusammen – ein Paradebeispiel ist z.B. die Betsäule.

Ordnungsgruppe: Religöse Gedächtnismale
Ist das Denkmal nun aber eingemauert oder freistehend, weist religiöse Bilddarstellungen und / oder Inschriften auf, ist aber auch nicht zu den „Bildstockartigen (Flur-)Denkmälern“ zu zählen, dann ist es ein religiöses Gedächnismal.

Ordnungsgruppe: Flurdenkmal allgemein
Nun hat man viele der noch bestehenden Denkmäler erfasst – aber nicht alle. Als Beispiele dieser letzten Ordnungsgruppe sind die Gerichts- und Nagelsteine genauso anzuführen wie u.a. die keltischen Menhire.

Wie eingangs schon erwähnt, soll die Denkmaltypographie, ausgehend von den Ordnungsgruppen, weitere Gestaltungsformen und Entwicklungsrichtungen aufzeigen und wie in den Wissenschaften üblich, mit Beispielen belegen. Hier sind vorrangig gestalterische Merkmale ausschlaggebend, Errichtungsgründe von Denkmalen und Einzeichnungen, also die Ikonographie, finden in dieser Kategorie keine Beachtung. Eine Ausnahme bilden nur die Kreuzsteine. Die Typographie ist noch lange nicht abgeschlossen und somit noch recht flexibel und an neue Funde anpassbar. Im nächsten Abschnitt befassen wir uns mit einigen wichtigen Ordnungsgruppen.

 

 


 

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