30. August 2017

Rodener Schloss?

 

„Der althochdeutsche Begriff Vogt, auch Voigt oder Fauth bezeichnet allgemein einen herrschaftlichen, meist adligen Beamten des Mittelalters und der frühen Neuzeit, der als Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet im Namen des Landesherrn regiert und richtet. Er hat den Vorsitz im Landgericht und er muss die Landesverteidigung organisieren. Im Krieg führte er das Lehensaufgebot des Landes. Der Machtbereich eines Vogts und sein werden als Vogtei bezeichnet. Das durch einen Vogt vertretene Rechtsprinzip leitet sich sowohl von spätrömischen Beamten, als auch von der germanischen Munt ab und ist ein Schutzverhältnis, das auch Gewalt- und Vertretungsrecht einschließt.“

Warum diese Worterklärung am Anfang des Artikels? Nun, ein natürlicher, im Sinn von Geburt (und damit einhergehendem Geburtsrecht), Vogt für die Mettlacher Besitzungen, vor allem in Lothringen, war der Herzog von Lothringen selbst. Die Geschichte des Rodener Schlosses zu erzählen, ohne diesen Mann zu erwähnen ist, ist unmöglich, da das Rodener Schloss durch ihn in Auftrag gegeben wurde.
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Hinweis: Theobald II. (* 1263; † 13. Mai 1312) war Herzog von Lothringen von 1303 bis 1312. Er war der Sohn von Herzog Friedrich III. und Marguerite de Champagne. 1298 nahm er an der Schlacht bei Göllheim gegen den deutschen König Adolf von Nassau, in deren Verlauf der König fiel. 1302 kämpfte er für den französischen König Philipp IV. in der Sporenschlacht gegen die Flamen, 1304 in der Schlacht bei Mons-en-Pévèle. Danach wurde er – gemeinsam mit Johann II. von Brabant und Amadeus V. von Savoyen damit beauftragt, mit den Flamen einen Friedensvertrag auszuhandeln. 1305 begleitete er Philipp nach Lyon zur Krönung des Papstes Clemens V. Als Clemens V. den Zehnt bei den Klerikern einführen wollte, wurde Theobald mit der Durchsetzung in Lothringen beauftragt. Als sich Rainald von Bar, Bischof von Metz, sich dem Beschluss widersetzte, brach ein Krieg aus, der zum Vorteil des Herzogs von Lothringen endete.
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Wobei der Terminus „Rodener Schloss“ schon nicht ganz unproblematisch ist.
Denn ob es sich wirklich um ein „Schloss“ oder doch eher einen „Gutshof“ handelte, ist heute kaum mehr nachzuweisen und ein steter Born von Diskussionen in Geschichtskreisen, sei es der Rodener oder solche, die sich mit den Burgen und Schlösser im Saarland befassen. Da Worte sehr geduldig sein können, man denke nur an die zwei Türme der Wadgasser Abtei, so ist die seit Anfang des 14. Jahrhunderts eingeführte Bezeichnung ohne weitere Fakten doch recht zweifelhaft. Fakt ist aber, dass das „Rodener Schloss“ vom Herzog für seinen Lehnsmann und regionalen Statthalter als Verwaltungsstelle vorgesehen war und erst in zweiter Instanz ein Wohnsitz war. Sollte es denn tatsächlich existiert haben, wurde es vermutlich im Jahr 1349 von Metzer Soldaten des Bischofs, denn zu dieser Zeit war es nicht ungewöhnliches, dass hohe Kleriker Truppen unterhielten, zerstört und nicht wieder aufgebaut.Vgl. hierzu Hermann Maisant: „Anscheinend wurde es nicht wieder aufgebaut, wenn es auch noch der Einkünfte wegen in Belehnungsurkunden weiter genannt wurde. Im 15. Jahrhundert verliert sich jede Spur, so dass wir heute nicht einmal seinen Standort bestimmen können.“

Als der letzte Grundherr Jacques Remy Francois du Pillard de Requin im Zuge der französischen Revolution hingerichtet wurde, gab es nur noch ein Herrenhaus. Wobei auch der in diesem Zusammenhang genutzte Begriff eines „Herrenhauses“ schon wieder ein breites Spektrum an unterschiedlichen Bautypen liefert.

Zum Abschluss daher nur noch Folgendes. Eine andere Erzählung berichtet uns von einer gelungenen Flucht des Jacques Remy Francois du Pillard de Requin. Ein Szenario, dass mir persönlich besser gefällt. Es geht doch nichts über ein schönes Happy End.

 

 


 

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