17. Mai 2016

Kondome benutzt man - Menschen nicht! Menschenhandel, Zwang sind Verbrechen...

 


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(DIE LINKE. SOJUS - junge Genoss*innen in der Linken) Seit dem Vorfall an der UdS -Mitte April 2016- wartete dieses Thema behandelt zu werden. Nun ist es soweit. Hier das Diskussionspapier:

Großbordelle, Flatratesex und Zwangsprostitution – bekannte Schlagworte, wenn es um Völklingen und Saarbrücken geht, lassen Stimmen gegen die liberale deutsche Prostitutionsgesetzgebung laut werden. Die politische Abarbeitung der Oberflächenphänomene sorgt aktuell vor allem für eins: Prostituierte, gleich welchen Geschlechts, bekommen den eindeutigen, staatlichen Hinweis, dass sie einfach nicht zur Gesellschaft gehören. Und es werden alle Themen besetzt, außer dem Thema, dass es auch Menschen gibt, die diesen Beruf freiwillig ausüben.

Das angebliche „Prostitutionsschutzgesetz“, in Verbindung mit dem Sonderstrafgesetz, dem Baurecht, der Meldepflicht und die Sperrgebietsverordnungen zwängen diesen grundrechtlich geschützten Beruf, wie sonst keinen anderen, ein. Dabei ist dieser Beruf de iure weder illegal noch sittenwidrig. Um es klar zu formulieren: das Strafrecht kennt sehr wohl die Bestrafung für Gewalt, Nötigung, Menschenhandel und Zwang. Es existiert aber kein Moralstrafrecht! Und gerade die (scheinheilige) Moral fließt reichlich in die aktuelle Diskussion mit ein und führt zu einer Moraldiskriminierung der Prostituierten – und zu anderen sozialer Ausgrenzung.
Hier eine Äußerung dazu: „Man besucht keine öffentlichen Plätze, man geht mit dem Kind nirgendwo groß hin, weil man Angst hat, man wird eventuell erkannt oder angesprochen, so dass vielleicht aus ganz unerklärlichen Gründen doch das Kind dann mitkriegen kann, was man macht. Man hat immer ein Stück weit Angst und versucht sich dann so klein wie möglich zu halten. In der Öffentlichkeit, im Privatleben.“ – Uschi/Prostituierte, http://goo.gl/ezpEmI

Die öffentliche politisch-moralische Diskussion sollte endlich zurückgefahren werden. Unter Ausschöpfung der völlig ausreichenden juristischen Handlungsmöglichkeiten sollte gezielt gegen Straftaten vorgegangen werden – zum Schutz der Menschen! Der legale Prostitutionsberuf und seine gewollte Ausübung sollte aber für die Menschen, die ihn ausüben, endlich aus dem Fokus genommen werden.

In diesem Zusammenhang sollte man auch darauf hinweisen, dass durch die drei Sperrgebiete sowie das Gebiet des „Le Trottoir“ immerhin schon erreicht wurde, dass mehrere Student*innen, die dort ihr Geld verdienten, zwangsgeoutet wurden. Vorher konnten diese sich im Stadtgebiet dort positionieren, wo nicht gerade Kommilitonen vorbeifahren. Es handelt sich bei der Student*in auch nicht um einen Einzelfall. Auf dem Saarbrücker Straßenstrich kann man –zeitlich unregelmäßig- Student*innen antreffen, die dort ihren Lebensunterhalt verdienen. Und es liegt uns fern die Gründe hierfür zu bewerten. Aber auf die immer drohende soziale Ausgrenzung nach dem Zwangs-Comingout sehr wohl.
Prostituierte sind Menschen, also daran denken: KONDOME BENUTZT MAN! MENSCHEN NICHT! Und man sollte Menschen, die sich selbst für den legalen Beruf der Prostitution entschieden haben, die soziale Integration nicht noch schwerer machen. Straftaten, auch oder vor allem zum Schutz der Menschen, gehören aber tatsächlich zeitnah aufgedeckt und bestraft.

Und sollte sich die ganze moralische Debatte der freiwilligen Ausübung des legalen Berufes nur an dem alten Begriff der Prostituiertion entspannen, dann bezeichnet die Ausübenden als Soziolatrice/Soziolator. Ansonsten doch bitte bei Grundgesetz & Co. bleiben und die sozialen Auswirkungen auf die Menschen im Blickfeld behalten!

 

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